Schuldenhilfe-Schaumburg
Anerkannte Schuldnerberatungsstelle nach §3 Abs. 1 AGInsO in Rinteln im Landkreis Schaumburg
Wir sind für Sie da und helfen Ihnen i.d.R. kostenlos!
05751 – 9932480
Anerkannte Schuldnerberatungsstelle
nach §3 Abs. 1 AGInsO
in Rinteln im Landkreis Schaumburg
Bäckerstraße 30 A, 31737 Rinteln
Sie können nachts nicht mehr schlafen, haben Angst vor dem Gang zum Briefkasten und öffnen Ihre Post nicht mehr?
Wir sind für Sie da! Sie brauchen sich nicht schämen oder sich schlecht fühlen. Hier wird niemand be- oder verurteilt. Ganz im Gegenteil: Wir sind da, um Ihnen zu helfen, diese ungute Situation zu beenden und Ihre Schulden loszuwerden.
Sie bringen uns einfach zum Beratungstermin Ihre bösen Briefe mit (muss nicht vorsortiert sein und es können auch die ungeöffneten Briefe sein) und geben das Problem an uns ab. Wenn wir für Sie das i.d.R. für Sie kostenlose Schuldenbereinigungsverfahren durchführen, können Sie jederzeit Montag – Freitag von 09:00 – 18:00 Uhr bei uns hereinschauen, sich nach dem Stand des Verfahrens erkundigen oder neu eingetroffene Post von Ihren Gläubigern einfach bei uns abgeben.
Wir kümmern uns darum und Sie haben sich perfekt gekümmert, indem Sie zu uns gekommen sind!
Einfach den QR-Code oben scannen und per WhatsApp einen Termin für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch vereinbaren!
Oder einfach anrufen: 05751-9932480
Sofern es Ihnen nicht möglich ist, zu uns in die Beratungsstelle zu kommen, können wir die Beratung auch jederzeit online oder per Teams-Meeting durchführen. Sprechen Sie uns einfach an.
Was bedeutet §3 Abs. 1 AGInso?
(1) Eine Stelle kann als geeignet anerkannt werden, wenn
1. sie in der Trägerschaft einer Gemeinde oder eines Landkreises, einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaft, Anstalt oder Stiftung, eines Verbandes der freien Wohlfahrtspflege im Sinne von § 10 Abs. 2 des Bundessozialhilfegesetzes oder eines anerkannten gemeinnützigen Vereins steht,
2. sie von einer zuverlässigen Person geleitet wird, die auch die Zuverlässigkeit der einzelnen Mitarbeiter gewährleistet,
3. sie auf Dauer angelegt ist,
4. in ihr mindestens eine Person mit ausreichender praktischer Erfahrung in der Schuldnerberatung tätig ist,
5. eine erforderliche Rechtsberatung sichergestellt ist und
6. sie über technische, organisatorische und räumliche Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Schuldnerberatung verfügt.
Der Leiter oder eine sonstige in der Stelle tätige Person soll über eine Ausbildung als Diplom-Sozialarbeiter, als Diplom-Sozialpädagoge, als Bankkaufmann, als Betriebswirt, als Ökonom oder als Ökotrophologe oder eine Ausbildung im gehobenen Verwaltungs- oder Justizdienst oder eine zur Ausübung des Anwaltsberufs befähigende Ausbildung oder eine vergleichbare Ausbildung verfügen. Sofern in der Stelle keine Person mit einer Ausbildung tätig ist, die zur Ausübung des Anwaltsberufs befähigt, muss eine nach Satz 1 Nr. 5 erforderliche Rechtsberatung auf andere Weise sichergestellt sein, etwa durch den Justitiar des Trägers oder einen niedergelassenen Rechtsanwalt.
Bei uns werden Sie direkt von einem Rechtsanwalt und einen Wirtschaftsjuristen beraten. So können all Ihre Fragen direkt beantwortet werden und Sie müssen, z.B. bei besonderer rechtlicher Abklärung nicht noch einen zusätzlichen Termin an anderer Stelle wahrnehmen.
Heinz Krüger
Rechtsanwalt
Leitung Schuldnerberatung
Tel. 05751-7052843
krueger[at]sbz-schuldnerberatung.de
Ihre Ansprechpartner
Stephanie Schütte
Geschäftsführung
Zentrales Bearbeitungsbüro
Tel. 05751-7054995
schuette[at]sbz-schuldnerberatung.de
Uwe Bartsch
Wirtschaftsjurist
Schuldnerberater
Tel. 05751-9932480
bartsch[at]sbz-schuldnerberatung.de
QR-Code scannen und Termin einfach über WhatsApp vereinbaren
Presse
Schaumburger Zeitung 31.01.2024
Schaumburger Beratungszentrum ist mehr als eine Schuldnerberatungsstelle…
Der Rintelner 28.03.2023
Neuer zertifizierter Bildungsträger im LK Schaumburg: Schaumburger Beratungszentrum (SBZ) …
Schaumburger Zeitung 24.03.2023
Schuldnerberatung, Jobcoaching, Existenzgründung: Alles unter einem Dach in der Bäckerstraße 30A …
Endlich keine Schulden mehr…
Wir finden mit Ihnen gemeinsam einen Weg aus Ihren Schulden. Bei Bedarf stellen wir Ihnen umgehend eine Pfändungsschutz-Konto-Bescheinigung für die Einrichtung eines P-Kontos aus.
Einen Termin dafür oder für eine umfassende Erstberatung zu Ihrer Schuldensituation in unserer Schuldnerberatungsstelle in Rinteln erhalten Sie innerhalb von 3-5 Werktagen!
Vereinbaren Sie einfach einen Termin unter
05751-9932480
Wir helfen sofort!
Sobald Sie uns alle Unterlagen (Rechnungen, Mahnungen, Pfändungsbeschlüsse, Mahnbescheide, Vollstreckunsgbescheide) eingereicht haben, kümmern wir uns um eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigerm, helfen Ihnen bei der Erstellung Ihres Insolvenzantrages oder unterstützen Sie bei der Schuldenregulierung oder im Fall einer Nachlassinsolvenz.
I.d.R. fallen für Sie keine Kosten an, da diese vom Land Niedersachsen für Sie übernommen werden. Ob Sie die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch das Land Niedersachsen erfüllen, klären wir mit Ihnen vorab im Rahmen der Erstberatung. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, ist die Beratung und Vertretung im Rahmen einer außergerichtlichen Schuldenregulierung für Sie selbstverständlich vollständig kostenfrei.
Schon mal eine Schufa-Auskunft eingeholt?
Aus der Schufa kann man erfahren, welche Gläubiger Ihre Forderungen dort eingetragen haben. Wir bitten alle unsere Kunden, möglichst schnell eine Schufa-Datenkopie anzufordern und uns diese einzureichen. Dieses hat den Grund, dass ein eventuelles Verbraucherinsolvenzverfahren platzen kann, wenn nicht alle Gläubiger angeschrieben wurden. Wenn Sie jedoch eine aktuelle Schufa-Auskunft eingeholt haben, dann kann man dieses ggf. verhindern, da der Gläubiger seine Forderung ja hätte dort eintragen können. dann hätte man ihn auch im Rahmen des außergerichtlichen Einigungsversuches angeschrieben.
Die Schufa-Seite ist auf den ersten Blick für viele unserer Kunden verwirrend. darum haben wir untenstehend einen direkten Link für Sie. Bei Fragen – einfach melden!
Service
- Kostenlose Erstberatung
- Außergerichtlicher Einigungsversuch für Verbraucherinsolvenz
- Erstellen des Insolvenzantrages
- P-Konto-Bescheinigungen (Pfändungsschutz)
- Auch für Kunden aus dem nahegelegenen NRW (Kreis Minden / Kreis Lippe)
- Regelinsolvenz
Kontakt
Tel. 05751-9932480
info@sbz-schuldnerberatung.de
SBZ Schuldnerberatung gUG
Bäckerstrasse 30 A (Eingang von der Krankenhäger Straße aus)
31737 Rinteln






